Öffentlicher Auftraggeber · Österreich
Forschungsgesellschaft der FH Kärnten mbH
Beschaffungshistorie
Jüngste beobachtete Verfahren
FH Kärnten – Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen bei Immobilienprojekten der FH Kärnten
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der FH Kärnten mbH (im Folgenden auch "AG") mit einer:einem Rahmenvereinbarungspartner:in über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen. Das Vergabeverfahren wurde als offenes Verfahren im Oberschwellenbereich mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 31 Abs 2 BVergG 2018 durchgeführt. Bei Bedarf kann die AG (bzw. andere in den Verfahrensunterlagen genannte Abrufberechtigte: FH Kärnten – gemeinnützige Gesellschaft mbH; Fachhochschule Kärnten gemeinnützige Privatstiftung) aus dieser Rahmenvereinbarung Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen für Immobilienprojekte der FH Kärnten abrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung kein unmittelbarer Leistungsabruf erfolgte. Leistungsabrufe können in weiterer Folge nach Bedarf der AG erfolgen. Eine Abrufverpflichtung der AG besteht nicht.
FH Kärnten – Neubau T10 - Science & Energy Labs Villach
Die Auftraggeberin hat im Anschluss an ein Wettbewerbsverfahren ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs. 1 Z 7 BVergG 2018 mit der Gewinnerin des Wettbewerbs durchgeführt. Auf Grundlage dieses Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung wurde der Leistungsvertrag („Vertrag über Generalplanerleistungen“) abgeschlossen. Gegenstand dieses Leistungsvertrags sind die für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Neubaus „T10 – Science & Energy Labs Villach“ der Forschungsgesellschaft der FH Kärnten mbH erforderlichen und zweckmäßigen Generalplanungsleistungen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss des Leistungsvertrags kein unmittelbarer Leistungsabruf erfolgt. Leistungsabrufe können in weiterer Folge nach Bedarf der AG erfolgen; der Leistungsabruf erfolgt sohin stufenweise. Eine Abrufverpflichtung der AG besteht nicht.
FH Kärnten – Neubau T10 - Science & Energy Labs Villach
Die Auftraggeberin hat im Anschluss an ein Wettbewerbsverfahren ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs. 1 Z 7 BVergG 2018 mit der Gewinnerin des Wettbewerbs durchgeführt. Auf Grundlage dieses Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung wurde der Leistungsvertrag („Vertrag über Generalplanerleistungen“) abgeschlossen. Gegenstand dieses Leistungsvertrags sind die für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Neubaus „T10 – Science & Energy Labs Villach“ der Forschungsgesellschaft der FH Kärnten mbH erforderlichen und zweckmäßigen Generalplanungsleistungen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss des Leistungsvertrags kein unmittelbarer Leistungsabruf erfolgt. Leistungsabrufe können in weiterer Folge nach Bedarf der AG erfolgen; der Leistungsabruf erfolgt sohin stufenweise. Eine Abrufverpflichtung der AG besteht nicht.
FH Kärnten – Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen bei Immobilienprojekten der FH Kärnten
Die Forschungsgesellschaft der FH Kärnten mbH beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer:einem Rahmenvereinbarungspartner:in über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen.