Öffentlicher Auftraggeber · Österreich
Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See
Beschaffungshistorie
Jüngste beobachtete Verfahren
Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb von Kraftfahrlinien und Kleinfahrzeugen für den Vororteverkehr südlich der Stadt Villach.
Die Marktgemeinde Finkenstein beabsichtigt, den Betrieb einer Kraftfahrlinie und von Kleinfahr¬zeugen für den "Vororteverkehr Villach-Süd" zu bestellen. Das Bedienungsgebiet umfasst den südlichen Rand des Gemeindegebiets der Stadt Villach (Ortschaften Maria Gail, Mittewald, Drobollach, Egg am Faaker See u.w.), das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Finkenstein sowie Teile des Gemeindegebiets der Marktgemeinde St.Jakob im Rosental (Ortschaften Winkl, St.Peter, Lessach, Rosenbach u.w.). In engem Zusammenhang mit den Kraftfahrlinien sollen auch Kleinfahrzeuge als Zu- und Abbringer und in Schwachlastzeiten eingesetzt werden.
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linie 5194 in der Region FAAKER SEE
Die Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See beabsichtigt in Kooperation mit der Gemeinde St. Jakob im Rosental Verkehrsdienstleistungen auf der Strecke Rosenbach - St. Jakob im Rosental - Faak am See - Egg am Faaker See - Drobolach - Maria Gail - Villach beim Inhaber der Kraftfahrlinie 5194 zu bestellen (sog. Zusatzbestellung iSd § 23 Kraftfahrliniengesetz)Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages.Hauptzielgruppe: Tagespendelnde Schüler:innen, welche in den Siedlungskernen im vergabegegenständlichen Gebiet Finkenstein - Faaker See wohnhaft sind. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-und-linien/regionalverkehrsplan-land-kaernten). Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind eine Reisemöglichkeit in Richtung der jeweiligen Schule rechtzeitig am Morgen sowie zwei bis drei Reisemöglichkeiten vom Schulstandort in Richtung der Wohnstandorte zu Mittag und/oder am Nachmittag mit bedarfsgerech