Öffentlicher Auftraggeber · Österreich
Stadtgemeinde Hartberg
Beschaffungshistorie
Jüngste beobachtete Verfahren
Dienstleistungen gemäß Steiermärkischem Schulassistenzgesetz 2023 für die Schulsitzgemeinde Hartberg
Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/25 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen nach den Maßgaben des neu in Kraft getretenen Steiermärkischen Schulassistenzgesetzes 2023 (StSchAG 2023). Die Stadtgemeinde Hartberg hat als Schulsitzgemeinde gemäß § 3 Abs 1StSchAG 2023 das Assistenzpersonal beizustellen. Der Anspruch nach dem StSchAG 2023 umfasst die bedarfsgerechte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf nach medizinisch-pflegenden, pflegerisch-helfenden oder sonstigen Bedarfen (ausgenommen pädagogische Leistungen) Die Stadtgemeinde Hartberg hat vor, die Beistellung von Assistenzpersonal gemäß Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 (StPEG 2004) sowie des Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 (StSchAG 2023) auszuschreiben. Dies wird notwendig, weil die Stadtgemeinde als Schulsitzgemeinde das Assistenzpersonal für Schulen, die im Gemeindegebiet der Stadt liegen, gemäß der erwähnten Gesetze beizustellen hat. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Bestbieter auf unbestimmte Zeit. Damit wird die europaweite Ausschreibung aufgrund
Parkraumüberwachung der Stadtgemeinde Hartberg
Die Stadtgemeinde Hartberg bewirtschaftet Kurzparkzonen im Stadtgebiet. Ziel des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Abschluss eines zeitlich unbefristeten Rahmenvertrages mit einem geeigneten und befugten Unternehmen für die Überwachung der Kurzparkzonen und des ruhenden Verkehrs inkl. Zusatzaufgaben durch uniformierte und entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Prozessfinanzierung Baukartell
Prozessfinanzierung Baukartell für Aufträge der Stadtgemeinde Hartberg
Dienstleistungen gemäß Steiermärkischem Schulassistenzgesetz 2023 für die Schulsitzgemeinde Hartberg
Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/25 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen nach den Maßgaben des neu in Kraft getretenen Steiermärkischen Schulassistenzgesetzes 2023 (StSchAG 2023). Die Stadtgemeinde Hartberg hat als Schulsitzgemeinde gemäß § 3 Abs 1StSchAG 2023 das Assistenzpersonal beizustellen. Der Anspruch nach dem StSchAG 2023 umfasst die bedarfsgerechte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf nach medizinisch-pflegenden, pflegerisch-helfenden oder sonstigen Bedarfen (ausgenommen pädagogische Leistungen) Die Stadtgemeinde Hartberg hat vor, die Beistellung von Assistenzpersonal gemäß Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 (StPEG 2004) sowie des Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 (StSchAG 2023) auszuschreiben. Dies wird notwendig, weil die Stadtgemeinde als Schulsitzgemeinde das Assistenzpersonal für Schulen, die im Gemeindegebiet der Stadt liegen, gemäß der erwähnten Gesetze beizustellen hat. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Bestbieter auf unbestimmte Zeit. Damit wird die europaweite Ausschreibung aufgrund
Dienstleistungen gemäß Steiermärkischem Schulassistenzgesetz 2023 für die Schulsitzgemeinde Hartberg
Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/25 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen nach den Maßgaben des neu in Kraft getretenen Steiermärkischen Schulassistenzgesetzes 2023 (StSchAG 2023). Die Stadtgemeinde Hartberg hat als Schulsitzgemeinde gemäß § 3 Abs 1StSchAG 2023 das Assistenzpersonal beizustellen. Der Anspruch nach dem StSchAG 2023 umfasst die bedarfsgerechte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf nach medizinisch-pflegenden, pflegerisch-helfenden oder sonstigen Bedarfen (ausgenommen pädagogische Leistungen) Die Stadtgemeinde Hartberg hat vor, die Beistellung von Assistenzpersonal gemäß Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 (StPEG 2004) sowie des Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 (StSchAG 2023) auszuschreiben. Dies wird notwendig, weil die Stadtgemeinde als Schulsitzgemeinde das Assistenzpersonal für Schulen, die im Gemeindegebiet der Stadt liegen, gemäß der erwähnten Gesetze beizustellen hat. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Bestbieter auf unbestimmte Zeit. Damit wird die europaweite Ausschreibung aufgrund
Stapler AWZ
Ankauf Stapler für AWZ (Langzeitmiete)
Radlader AWZ
Ankauf Radlader für AWZ