Leistungsgegenstand
Worum geht es?
Gemäß § 24 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018, im Folgenden „BVergG 2018“, führt die Universität Wien eine Markterkundung durch, um Informationen über am Markt verfügbare Lösungen, Betriebsmodelle, Implementierungsansätze und Kostenstrukturen zu gewinnen.