Leistungsgegenstand

Worum geht es?

Gegenstand des Prüfsystems bildet die Auswahl von Unternehmen für die Grundlegende Charakterisierung von Abfällen gemäß § 12 Abs 1, 2 und 4 DVO 2008 iVm Anhang 4, Teil 2, Punkte 1.2 bis 1.4 und 1.6 bis 1.8 Deponieverordnung 2008 und Bundesabfallwirtschaftsplan, Recycling-Baustoffverordnung, jeweils i.d.g.F.

Architektur und Ingenieurwesen71319000Architektur und Ingenieurwesen71620000

Zeit & Verfahren

Publikation

29. Sep. 2021

Abgabe

Verfahrensart

Dienstleistung

Erfüllungsregion

Nicht strukturiert publiziert

Im Workspace

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