Leistungsgegenstand
Worum geht es?
Anschaffung von festen Gleisabsperrungen „Gleisbügel“ nach ÖNORM EN 16704-2-2 Bahnanwendungen – Oberbau – Sicherungsmaßnahmen während Gleisbauarbeiten Gemäß EisbAV §25a ist ein Eindringen in den Gefahrenraum der Gleise durch technische Maßnahmen zu verhindern, wenn Bauarbeiten in der Nähe des Gefahrenraums durchgeführt werden. Die anzuschaffenden festen Gleisabsperrungen „Gleisbügel“ stellen eine der ÖNORM EN 16704-2-2 entsprechende Trennung von Arbeitsbereich und Gefahrenbereich sicher. Damit kann ein unbeabsichtigtes Eindringen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Gefahrenraum verhindert werden. Mit der Anschaffung von festen Gleisabsperrungen „Gleisbügel“ wird der bundesweite Bedarf für Instandhaltungstätigkeiten im Gleisbereich sowie die Ersatzteilversorgung sichergestellt.