Leistungsgegenstand
Worum geht es?
<P>Die ASFiNAG ist als öffentlicher Auftraggeber aufgrund des "Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz)" [kurz: NIS-Gesetz] dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau für den Betrieb wesentlicher Dienste von Netz und Informationssystemen erreicht wird. Hierzu sind IT-Produkte der wesentlichen Dienste vor unbefugtem Zutritt, Verlust, Beschädigung, Diebstahl, etc. zu schützen - einen besonderen Stellenwert nimmt bei der Umsetzung des NIS-Gesetzes somit der Zutrittsschutz zu peripheren Standorten ein. Aus diesem Grund ist die Errichtung/Nachrüstung eines entsprechenden Ojektschutzes und eines physischen Zutrittschutzes notwendig (Verriegelung von Türen, Alarmvorrichtungen, Videoüberwachung, Zutrittsüberwachung, etc.). Der notwendige Umfang der Einbauten und Systeme ist durch die ASFiNAG im sogenannten Konzept "Objekt und physischer Zutrittsschutz" festgelegt.