Leistungsgegenstand
Worum geht es?
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die erforderlichen Straßenmarkierungsarbeiten samt Nebenarbeiten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck im Zeitraum 2021-2024.
Veröffentlicht
07. Mai 2021
beobachtet 24.09.2026, 09:05
Angebotsfrist
04. Juni 2021
Angabe aus der offiziellen Publikation
Leistungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die erforderlichen Straßenmarkierungsarbeiten samt Nebenarbeiten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Innsbruck im Zeitraum 2021-2024.
Zeit & Verfahren
Publikation
07. Mai 2021
Abgabe
04. Juni 2021
Verfahrensart
Offenes Verfahren · Bauleistung
Erfüllungsregion
Tirol
Gleicher Auftraggeber
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe eines stationären Geschwindigkeitsüberwachungssystems für die Stadt Innsbruck. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen, insbesondere Fundament-, Grabungs- und Elektroarbeiten, werden bauseits durch die Auftraggeberin erbracht und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Lieferung und Montage von stationären Messkabinen für 18 Messtandorte sowie die Lieferung von 2 geeichten Geschwindigkeitsmesssystemen auf Basis einer Radar-, Laser- oder gleichwertigen Messtechnologie. Die Messsysteme müssen wechselweise in allen montierten Messkabinen einsetzbar und zwischen den einzelnen Messstandorten (Messkabinen) versetzbar sein.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe eines stationären Geschwindigkeitsüberwachungssystems für die Stadt Innsbruck. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen, insbesondere Fundament-, Grabungs- und Elektroarbeiten, werden bauseits durch die Auftraggeberin erbracht und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Lieferung und Montage von stationären Messkabinen für 18 Messtandorte sowie die Lieferung von 2 geeichten Geschwindigkeitsmesssystemen auf Basis einer Radar-, Laser- oder gleichwertigen Messtechnologie. Die Messsysteme müssen wechselweise in allen montierten Messkabinen einsetzbar und zwischen den einzelnen Messstandorten (Messkabinen) versetzbar sein.